AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen von Changy e.U., Wielemansgasse 2-6/2, 1180 Wien, E-Mail: kontakt@changy.at (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“)
1. Allgemeines und Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für sämtliche Verträge, die zwischen dem Kunden (Privat- und Unternehmenskunde) und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden. Der Kunde akzeptiert bei Anmeldung auf der Website www.changy.at die AGBs mit Bestätigung der Checkbox im Anmeldeprozess. Der Kunde erhält nach Anmeldung auf der Website eine E-Mail auf die von ihm angegebene E-Mailadresse mit der Vertragszusammenfassung und gegebenenfalls mit der Aufforderung die Jahresrechnung für Strom/ Gas zu übermitteln. Die Vertragszusammenfassung enthält alle erforderlichen Informationen zu den Konditionen.
1.2 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.3 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende AGB und Bedingungen sind nur bei ausdrücklicher Zustimmung von Changy e.U. möglich.
1.4. Bei Änderungen der AGBs wird der Kunde zeitnah vor Rechtswirksamkeit der Änderungen vorab informiert. Der Kunde wird per E-Mail über diese Änderungen informiert. Die AGB-Änderungen werden an die vom Kunden bei der Anmeldung angegebenen E-Mailadresse gesendet. Nach dem Erhalten der AGB-Änderungen kann der Kunde mit einer Frist von zwei Wochen ab erhalt der E-Mail den Änderungen widersprechen. Wenn der Kunde den Änderungen Widerspricht gelten die ursprünglichen AGB, Changy e.U. behält sich hierbei das Recht vor den Kunden ordentlich zu kündigen. Wenn der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht gelten die AGB-Änderungen als vom Kunden akzeptiert. Der Kunde wird bei AGB-Änderungen über die Folgen eines Schweigens hingewiesen. Änderungen der AGBs werden nur vorgenommen, wenn dies sachlich erforderlich ist um die Interessen des Kunden zu schützen sowie in einem hinnehmbaren Ausmaß sind.
1.5 Bei Änderungen der AGBs werden die Änderungen von Changy e.U. auf der Website bekannt gegeben und die vollumfängliche neue Version veröffentlicht.
1.6 Changy e.U. handelt ausschließlich unabhängig von jeglichen Energielieferanten und agiert rein im Interesse der Kunden.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Changy e.U. ist zur vertragsgemäßen Leistungserbringung verpflichtet. Der Auftragnehmer erbringt als Unternehmen folgende Leistungen gegenüber dem Kunden: Wechselservice für Strom- und Gastarife. Bei der Durchführung der Leistungserbringung ist Changy e.U. nicht an Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung unterworfen.
2.2 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.
3. Anmeldung und Abschluss des Vertrags
3.1 Für den Vertragsabschluss müssen Privatkunden zumindest 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein. Ein Vertragsabschluss ist nur in Ausnahmefällen nicht über die Website von Changy e.U. möglich. Weiters können nur Kunden bzw. Unternehmen einen Vertrag mit Changy e.U. abschließen, die einen Stromverbrauch von maximal 100.000 kWh/Jahr oder einen Gasverbrauch von maximal 400.000 kWh/Jahr haben.
3.2 Bei Anmeldung des Kunden sind alle erforderlichen Daten anzuführen. Dies umfasst Identifikationsdaten (wie z.B. Familienname, Vorname, Adresse, E-Mailadresse, Telefonnummer, Kontodaten, gegebenenfalls Führerschein-, Personalausweis- oder Reisepassnummer), sowie Daten über den aktuellen Energietarif und Präferenzdaten für den vom Kunden gewünschten Energietarif (wie z.B. Aktueller Energieversorger, Tarifdaten, Strom- und/oder Gasrechnungen, Zählpunktbezeichnungen, Verbrauchsdaten, im Fall von Unternehmen zusätzlich UID-Nummer, Firmenbuchnummer, Firmenwortlaut). Zudem bevollmächtigt der Kunde gemäß Punkt 4 Changy e.U. für die Durchführung von Strom- und Gasliefervertragswechsel und erteilt Changy e.U. ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Servicegebühr.
3.3 Sobald der Kunde die Anmeldung über die Website von Changy e.U. abgeschlossen und abgesendet hat gibt der Kunde ein Angebot für den Abschluss eines Servicevertrages für eine unbestimmte Zeitdauer ab. Weiters bestätigt der Kunde die Korrektheit seiner Angaben im Anmeldeprozess.
3.4 Der Vertrag wird durch ein zusätzliches E-Mail von Changy e.U. an die bekanntgegebene E-Mailadresse angenommen oder abgelehnt. Bei Annahme des Kunden erhält der Kunde eine Vertragszusammenfassung (siehe Punkt 1.1).
3.5 Changy e. U. behält sich das Recht vor, Anmeldungen abzulehnen. Dies kann ohne Angaben von Gründen geschehen.
3.6 Wenn der Vertrag gekündigt oder widerrufen wird erlischt auch die Anmeldung.
4. Vollmacht
4.1 Der Kunde bevollmächtigt Changy e.U. ihn im Zusammenhang mit dem zwischen dem Kunden und Changy e.U. abgeschlossenen Vertrag zu vertreten. Dies umfasst alle erforderlichen Handlungen um für den Kunden folgende Hauptleistungen erbringen zu können: Regelmäßig bestehende Strom- und/oder Gaslieferverträge kündigen, neue Verträge für den Kunden abschließen sowie laufende Verträge abwickeln. Die Vollmacht umfasst alle notwendigen Handlungen mit und gegenüber Energieanbietern, Netzbetreibern und sonstigen Dritten (wie z.B. E-Control, Interessensvertretungen, andere Marktteilnehmer, Statistik Austria) um die genannten Hauptleistungen erbringen zu können. Der Kunde bevollmächtigt Changy e.U. in seinem Namen und auf seine Rechnung zu handeln und ihn zu vertreten (Erklärungs- und Empfangsvollmacht) um die genannten Hauptleistungen für den Kunden erbringen zu können. Neben der Entgegenahme von allen Erklärungen, Dokumenten oder von Informationen beinhaltet die Vollmacht auch die Abgabe von allen notwendigen Erklärungen und Vereinbarungen gegenüber Netzbetreibern, Energielieferanten, Banken und etwaigen anderen Beteiligten.
Der Kunde bevollmächtigt zudem Changy e.U. einem neuen Energielieferanten eine Untervollmacht erteilen zu dürfen, wodurch dieser den Wechselprozess und die Kündigung des alten Energielieferanten erklären und durchführen kann sowie den Netzbetreiber des Kunden benachrichtigen kann.
Zusätzlich umfasst die Vollmacht folgende Punkte:
- Abgabe von für einen Strom- und/oder Gasanbieterwechsel notwendigen und rechtsverbindlichen Vertragserklärungen auf Basis der beim Netzbetreiber oder Energieanbieter gültigen AGBs sowie die Entgegennahme von Erklärungen und Informationen für den Kunden.
- Ausfüllen von Online-Formularen oder gleichartigen webbasierten oder App-Ähnlichen Formularen sowie der Abschluss des Online-Wechselvorganges beim Netzbetreiber und beim Energieanbieter im Namen des Kunden.
- Im Namen des Kundens die Erstellung eines Online-Benutzer-Kontos beim Energieanbieter, falls dies für den Abschluss des neuen Energievertrages erforderlich ist.
- Abgeben der Erklärung beim Netzbetreiber sowie beim Energielieferanten, dass auf die gesetzliche Widerrufsfrist des Kunden von zwei Wochen beim Abschluss eines Energievertrages verzichtet wird und die vorzeitige Vertragserfüllung in Anspruch genommen wird. In diesem Fall kann es zu einer Zahlungspflicht des Kunden kommen für die in Anspruch genommen Leistung bis zum Vertragsrücktritt.
- Zustimmung zur Erteilung von Untervollmachten an notwendige Dritte. Dies beinhaltet besonders die Legimitation eine Untervollmacht an den neuen Energielieferanten zu erteilen, damit dieser sämtliche notwendigen Maßnahmen umsetzen kann und Erklärungen abgeben kann, welche für den Wechsel zu einem anderen Energielieferanten und der Belieferung der Kundenanlage mit Energie notwendig sind. Dies umfasst auch die Kündigung des bisherigen Energieliefervertrags sowie die Vereinbarung des Vorleistungsmodells mit dem Netzbetreiber des Kunden.
- Ermächtigung des neuen Energielieferanten zur Einhebung von Zahlungen vom Konto des Kunden mittels SEPA-Lastschriftverfahrens, welche für erfolgte Energielieferungen durch den Energielieferanten verrechnet werden, sowie das Bankinstitut des Kunden anzuweisen, diese eingezogenen SEPA-Lastschriften auch einzulösen.
- Anforderung von Verbrauchswerten des Kunden vom Energielieferanten und/oder vom Netzbetreiber des Kunden.
- Ermächtigung zur Einsichtnahme sowie zur Übernahme von Vertragsdaten, Verbrauchsdaten, Vertragslaufzeit, Tarifpreisdaten, Rechnungen und dergleichen vom Energielieferanten sowie vom Netzbetreiber durch direkte Kontaktaufnahme, Online-Portalzugänge, automatischen Datenaustausch, E-Mails etc.
Die Vollmacht ist solange es einen gültigen Vertrag zwischen Changy e.U. und dem Kunden gibt, gültig. Die Vollmacht kann jederzeit vom Kunden schriftlich widerrufen werden.
5. Leistungsumfang
5.1 Im Rahmen des Vertrages werden für den Kunden folgende Leistungen erbracht. Changy e.U. vergleicht auf dem österreichischen Energiemarkt verfügbare Strom- und Gastarife um für den Kunden einen Strom- und/oder Gasanbieterwechsel durchzuführen. Dabei werden die verfügbaren Energietarife, insbesondere deren Preise und Vertragsbedingungen, verglichen und regelmäßig ein Wechsel des Strom- und/oder Gasanbieters für den Kunden durchgeführt. Dies erfolgt, wenn der Kunde keine aktive Vertragsbindung bei seinem aktuellen Strom- und /oder Gasliefervertrag hat und im Rahmen der in Punkt 4 erteilten Vollmacht an Changy e.U. Sollte eine Vertragsbindung beim aktuellen Strom- und /oder Gasliefervertrag bestehen wird Changy e.U. zeitgerecht vor dem Ende der Vertragsbindung einen Tarifvergleich durchführen und einen Strom- und/oder Gasanbieterwechsel einleiten und durchführen. Der Strom- und/oder Gasanbieterwechsel wird nur durchgeführt, wenn sich eine Einsparung für den Kunden ergibt. Wenn am österreichischen Strom- und/oder Gasmarkt kein günstigerer Strom- und Gastarif verfügbar sein sollte, wird Changy e.U. laufend den österreichischen Strom- und/oder Gasmarkt überprüfen und den Wechsel durchführen sobald eine Einsparung möglich ist. Dabei besteht die Leistung von Changy e.U. in der laufenden Überprüfung des österreichischen Strom- und/oder Gasmarkt sowie im laufenden Tarifvergleich.
5.2 Nicht Bestandteil der Leistung von Changy e.U. ist der Transport von Strom- und/oder Gas sowie die Lieferung von Strom- und/oder Gas. Changy e.U. übernimmt keine Vertretung der Kunden in Rechtsstreitigkeiten, Gerichtsverfahren oder sonstigen rechtlichen Auseinandersetzungen mit Energielieferanten, Netzbetreibern und sonstigen Marktteilnehmern und trägt keine Anwaltskosten.
5.3 Für den Vergleich von Strom- und/oder Gastarifen werden nur Tarife herangezogen, die auch beim Tarifrechner der E-Control gelistet sind. Andere Tarife werden nachdrücklich nicht berücksichtigt. Sollte der Tarifrechner der E-Control nicht verfügbar sein, wird der Tarifvergleich ehestmöglich von Changy e.U. nachgeholt. Es werden nur Tarife berücksichtigt, die auch online abschließbar sind. Floater-Tarife (Tarife, deren Preis sich stündlich, täglich oder monatlich ändert) und befristete Tarife (Tarife, die ein fixes Enddatum haben) sind explizit ausgenommen und werden nicht berücksichtigt. Auch werden nur Tarife mit einer Preisgarantie und mit einer Bindungsdauer berücksichtigt, sollte es keinen Tarif mit einer Bindungsdauer geben werden Tarife mit Preisgarantie ausgewählt. Wenn der Kunde einen Tarifwechsel zu anderen Vertragskonditionen verlangt, kann dieser von Changy e.U. durchgeführt werden.
5.4 Bei der Anmeldung zum Service von Changy e.U. kann der Kunde verschiedene Präferenzen für den Strom- und/oder Gastarif bekannt geben (z.B. nur Ökostrom, nur Strom aus Österreich, Verwendung von Neukundenrabatten, elektronische Rechnung, etc.). Die Rechnungslegung von Energielieferant und Netzbetreiber kann als getrennte Rechnungen oder als Gesamtrechnung erfolgen. Changy e.U. berücksichtigt die vom Kunden gewählte Präferenz. Falls der Kunde die Präferenz „Flexibel“ wählt, wählt Changy e.U. die kostengünstigste Variante der Rechnungslegung für den Kunden bei jedem Tarifwechsel aus. Bei den Präferenzen „Flexibel“ und „getrennte Rechnung“ ist es möglich, dass der Kunde ein zusätzliches Formular ausfüllen muss. Die oben beschriebenen Präferenzen werden von Changy e.U. bei dem Tarifvergleich mitberücksichtigt. Nach der Anmeldung können die genannten Präferenzen jederzeit per E-Mail an kontakt@changy.at geändert werden. Die geänderten Präferenzen des Kunden werden von Changy e.U. beim nächstmöglichen Tarifwechsel mitberücksichtigt. Sollte es keine angegebenen Präferenzen des Kunden betreffend der Tarifauswahl geben wird Changy e.U. nach eigener Einschätzung einen Tarif auswählen. Die Auswahl richtet sich dabei nach dem Preis und es wird für den Kunden der Tarif mit den geringsten auf das Jahr hochgerechneten Kosten ausgewählt.
5.5 Der Jahresverbrauch an Strom und/oder Gas wird vom Kunden selbst bei der Anmeldung über die Website eingegeben oder aus der übermittelten Jahres- /Monatsabrechnung entnommen. Der aus der Rechnung entnommene Verbrauch wird dabei auf einen Jahresverbrauch hochgerechnet, indem der Verbrauch durch den in der Rechnung angegebenen Verbrauchszeitraum in Tagen dividiert wird und dann mit 365 multipliziert wird. Bei größeren Änderungen des Strom- und/oder Gasverbrauchs hat der Kunde Changy e.U. zeitnah per E-Mail zu informieren, damit Changy e.U. die Verbrauchsänderung bei dem Tarifvergleich mitberücksichtigen kann. Changy e.U. übernimmt keine Haftungen für etwaige Nachzahlungen die der Kunde gegenüber dem Energielieferanten zu leisten hat.
5.6 Changy e.U. kann nicht sicherstellen, dass bei mangelhaften Informationen, insbesondere bei Angaben vom Kunden zum Zählpunkt, Adress- oder Personendaten, der Kunde vom Energieanbieter akzeptiert wird oder mit dem Kunden Kontakt aufnimmt.
5.7 Die Angaben des Kunden bei der Anmeldung zum Service auf der Website werden für den Tarifvergleich verwendet. Wenn der Tarifvergleich eine mögliche Kostenersparnis im Vergleich zum aktuellen Strom- und/oder Gastarif ergibt wird der Wechsel zum neuen Tarif eingeleitet, sofern es keine aktive Bindungsdauer des Kunden an den aktuellen Energielieferanten gibt. Eine prognostizierte Kostenersparnis von unter € 5,00 pro Jahr wird nicht berücksichtigt und es wird kein Wechsel eingeleitet. Falls der Tarifvergleich keine auf ein Jahr hochgerechnete Kostenersparnis von zumindest € 5,00 zwischen dem neuen Tarif und dem alten Tarif ergibt, wird kein Wechsel eingeleitet und die Leistung von Changy e.U. besteht aus dem Tarifvergleich, für das dennoch das volle Serviceentgelt vom Kunden zu bezahlen ist. Changy e.U. wird infolgedessen wöchentlich den Tarifvergleich wiederholen bis eine Kostenersparnis, welche über € 5,00 liegt, durch einen Wechsel erzielbar ist. Sobald eine Ersparnis von über € 5,00 für den Kunden möglich ist, wird der Wechsel des Kunden von Changy e.U. eingeleitet.
5.8 Changy e.U. behält sich das Recht vor seine Serviceleistungen jederzeit verändern zu können, solange die Veränderungen gering sind und die Hauptleistungen davon nicht berührt werden. Veränderungen werden nur durchgeführt, wenn diese sachlich notwendig sind, damit die Interessen des Kunden gewahrt werden können. Dies kann z.B. die Mitteilung von weiteren Daten und Informationen vom Kunden betreffen damit der Tarifvergleich verbessert wird.
5.9 Wichtige Hinweise zur Ersparnis
Changy e.U. bietet auf seiner Website einen Kostenersparnisrechner an, welcher auf Daten von der E-Control basiert. Der Kostenersparnisrechner auf www.changy.at/sparrechner dient lediglich einer groben Vorausberechnung der möglichen Kostenersparnis, es kann jedoch nicht gewährleistet werden, dass die errechnete Kostenersparnis durch einen Tarifwechsel tatsächlich erzielt wird. Der Kostenersparnisrechner kann auch nicht genutzt werden, um vergangene Strom- und/oder Gasrechnungen zu prüfen. Die tatsächliche Gesamtersparnis kann aus mehreren Gründen von den berechneten Kostenersparnis abweichen. Dies kann unter anderem an Tarifänderungen, Änderung von Steuern und Abgaben, Änderungen beim Netzentgelt sowie an einem veränderten Verbrauchsverhalten bei Strom/Gas liegen. Weiters werden bei der Kostenersparnis nicht ausbezahlte oder gutgeschriebene Neukundenrabatte, sonstige Rabatte, Zusatzleistungen, Lieferantenboni, Gratis-Tage, Frei-Tage oder sonstige Vergütungen nicht berücksichtigt.
Beim Kostenersparnisrechner werden die Gesamtkosten für den angegebenen Strom- und/oder Gasverbrauch und für den gewählten Tarif hochgerechnet und für ein ganzes Jahr angegeben. Etwaige Förderungen, wie z.B. die Strompreisbremse, werden dabei nicht berücksichtigt. Mögliche Preisanpassungen können dabei nicht mitberücksichtigt werden.
Zur Berechnung der Kostenersparnis wird vom Kunden auf der Website von Changy e.U. der Jahresverbrauch an Strom/Gas angegeben sowie der aktuelle Tarif aus einer Liste von möglichen Energietarifen ausgewählt. Weiters kann der Kunde sonstige Tarife, die nicht in der Liste aufscheinen durch Eingabe des Nettopreises pro kWh Strom/Gas und der Grundgebühr selbst eingeben. Die Kostenersparnis errechnet sich dann aus der Differenz der Gesamtkosten des angegebenen Energietarifs und der Gesamtkosten des günstigsten Tarifs auf ein Jahr hochgerechnet. Changy e.U. übernimmt für die Ergebnisse und Angaben beim Kostenersparnisrechner keine Gewähr.
5.10 Bei jedem eingeleiteten Wechsel wird der Kunde von Changy e.U. über folgendes informiert: Bisheriger Strom/Gasanbieter, bisheriger Tarifname, neuer Strom/Gasanbieter, neuer Tarifname, errechnete Kosten für ein Jahr, Kostenersparnis im Vergleich zum alten Tarif, Kostenersparnis im Vergleich zum durchschnittlichen Haushaltstarif jeweils auf ein Jahr hochgerechnet. Die Kosten des durchschnittlichen Tarifs werden anhand der halbjährlichen E-Control-Statistik für Strom und Gas erhoben und angegeben. Es wird dabei ein durchschnittlicher Tarif über alle Verbrauchsklassen verwendet. Die tatsächliche Kostenersparnis kann aufgrund der in 5.9 angeführten Gründen von der errechneten Kostenersparnis abweichen.
6. Vorgangsweise beim Tarifwechsel
6.1 Nach Anmeldung des Kunden wird von Changy e.U. der erste Tarifvergleich mit Daten des Tarifkalkulators von E-Control durchgeführt. Dabei wird der angegebene Verbrauch oder der aus der Energierechnung entnommene Verbrauch herangezogen. Weiters wird die Postleitzahl genutzt sowie der aktuelle Energieliefervertrag des Kunden.
Wenn sich der Kunde im 1. Vertragsjahr befindet, gilt die in Punkt 7 beschriebene Ersparnis-Garantie. Andernfalls wird ein Wechsel durchgeführt, wenn eine auf ein Jahr hochgerechnete Kostenersparnis von zumindest € 5,00 zwischen dem neuen Tarif und dem alten Tarif besteht, sofern der neue Energielieferant den Kunden annimmt.
Grundsätzlich wird der Tarif mit den geringsten berechneten Kosten, hochgerechnet auf ein Jahr, ausgewählt, einschließlich der Berücksichtigung der vom Kunden angegebenen Wünsche (Nur Ökostrom, nur Strom aus Österreich, etc.). Es werden nur Energietarife in den Vergleich einbezogen, die auch online abschließbar sind. Ein Tarifwechsel kann auch dann erfolgen, wenn eine Preiserhöhung vom aktuellen Energietarif bekanntgegeben, da dem Kunden dadurch ein außerordentliches Kündigungsrecht eingeräumt wird oder wenn der Kunde vom aktuellen Energielieferanten gekündigt wird.
Changy e.U. kann aus Gründen der Qualität einzelne Energieanbieter für Strom und/oder Gas ausschließen, dies kann unter anderem aufgrund einem bekannten oder angenommenen Insolvenzrisiko, schlechter Erfahrungen, negativen Kundenrückmeldungen, negativen Kundenbewertungen, ungenügender Transparenz in Bezug auf die wirtschaftlichen Situation des Energielieferanten oder aus einer nahenden Preiserhöhung erfolgen.
6.2 Der Wechsel des Energielieferanten kann je nach Vertragssituation auch mehrfach pro Jahr stattfinden (maximal 3-mal pro Jahr), wenn der Kunde keiner Vertragsbindung unterliegt und ein Tarifvergleich eine mögliche Ersparnis ergibt.
6.3 Wenn der Tarifvergleich eine auf ein Jahr hochgerechnete Kostenersparnis über zumindest € 5,00 für den Kunden ergibt, leitet Changy e.U. den Wechsel ein. Zuerst wird dazu der aktuelle Energieliefervertrag gekündigt, bzw. der neue Energielieferant bevollmächtigt den alten Energieliefervertrag zu kündigen. Weiters wird ein neuer Energieliefervertrag im Namen des Kunden abgeschlossen und der Kunde wird gemäß Punkt 5.10 durch Changy e.U. informiert.
6.4 Für einen schnellen Ablauf des Wechsels werden von Changy e.U. bei der Einleitung des Anbieterwechsels sämtliche notwendigen Erklärungen (z.B. über E-Mail, Websites, Online-Plattformen, etc.) im Namen und im Auftrag des Kunden abgegeben. Anschließend wird der Kunde die Vertragsunterlagen sowie die AGB des neuen Energielieferanten vom neuen Energielieferanten übermittelt bekommen, sofern dieser den Kunden annimmt. Falls der Kunde diese Vertragsunterlagen nicht erhält, hat der Kunde Changy e.U. darüber zu informieren, damit ein erneuter Energieanbieterwechsel eingeleitet wird.
6.5 Der Kunde ist verpflichtet Changy e.U. zeitnah zu informieren, wenn keine Vertragsunterlagen vom neuen Energieanbieter an den Kunden übermittelt wurden. Falls die Mitteilung des Kunden über die fehlenden Vertragsunterlagen unterbleibt übernimmt Changy e.U. keine Gewähr für einen erfolgreichen Wechsel, zudem erlaubt sich Changy e.U. trotzdem das vereinbarte Serviceentgelt in Rechnung zu stellen.
6.6 Wenn die Kündigungsfrist des neuen Energieliefervertrags endet, wird Changy e.U. zeitnah vor Ablauf der Kündigungsfrist einen Tarifvergleich durchführen und bei einer möglichen Kostenersparnis (hochgerechnet auf 1 Jahr, über € 5,00) einen neuen Wechsel einleiten. Falls zu diesem Zeitpunkt keine Ersparnis erzielbar ist wird Changy e.U. wöchentlich einen neuen Tarifvergleich durchführen, in diesem Fall besteht die Leistung von Changy e.U. aus der Marktbeobachtung und den Tarifvergleichen. Sobald eine Kostenersparnis (hochgerechnet auf 1 Jahr, über € 5,00) möglich ist wird ein Wechsel von Changy e.U. eingeleitet.
6.7 Bei falschen oder fehlerhaften oder fehlenden Angaben im Anmeldeprozess wird Changy e.U. den Kunden kontaktieren und dieser ist dazu verpflichtet, diese zeitnah richtigzustellen oder fehlende Informationen nachzuliefern. Wenn der Kunde nicht kooperiert behält sich Changy e.U. das Recht vor den Kunden nicht anzunehmen und ein Entgelt für den verursachten Aufwand in Rechnung zu stellen.
7. Ersparnis-Garantie
Im ersten Vertragsjahr mit Changy e.U. garantiert Changy e.U. seinen Kunde eine Ersparnis-Garantie. Das bedeutet, dass die auf ein Jahr errechnete Ersparnis zwischen dem alten und neuen Energietarif über der vom Kunden zu entrichtenden Servicegebühr von Changy e.U. liegen muss. Wenn dies nicht der Fall ist wird Changy e.U. keinen Wechsel einleiten und der Kunde hat im ersten Vertragsjahr keine Servicegebühr zu entrichten. Weiters wird Changy e.U. weiterhin einen wöchentlichen Tarifvergleich durchführen und den Wechsel einleiten sobald die auf ein Jahr hochgerechnete Kostenersparnis über der Servicegebühr liegt. Die tatsächliche Ersparnis kann von der hochgerechneten Kostenersparnis abweichen, etwaige Gründe dafür siehe bei 5.9. Sollte aufgrund der in 5.9. angeführten Gründe keine Ersparnis erzielt worden sein ist das Serviceentgelt dennoch zu bezahlen.
7.1 Ersparnis-Garantie für Neukunden im Bereich Strom und Gas
Für Neukunden, die Strom oder Gas für ein neu bezogenes Wohn- oder Gewerbeobjekt anmelden, bei dem zuvor kein bestehender Energieversorgungsvertrag oder keine Abrechnungsdaten vorliegen, können wir keine Ersparnis-Garantie gewähren. Ohne vorherige Verbrauchsdaten oder Angaben zu bestehenden Tarifen ist es nicht möglich, eine Vergleichsberechnung vorzunehmen und somit die Möglichkeit einer Kostenersparnis zu bestätigen. Kunden, die sich in einer solchen Situation befinden, werden darauf hingewiesen, dass unser Service dennoch eine optimale Tarifwahl basierend auf den verfügbaren Informationen anstrebt.
8. Leistungen für Plus-Kunden
Für Kunden, welche das Plus Paket bei der Anmeldung ausgewählt haben bzw. für alle Unternehmenskunden, gelten zusätzlich folgende Leistungsbestandteile:
8.1 Automatischer Tarifwechsel: Changy e.U. führt den Tarifwechsel ohne zusätzlich notwendige Bestätigung des Kunden durch beispielweise eine E-Mail-Bestätigung vom neuen Energielieferanten durch. Changy e.U. erstellt dazu ein gesondertes E-Mail Postfach für den Kunden um den gesamten Schriftverkehr mit dem Energielieferanten und anderen Marktteilnehmern abzuwickeln.
8.2 Automatische Anpassung an den Verbrauch: Changy e.U. fragt einmal jährlich vor dem geplanten Tarifwechsel den aktuellen Energieverbrauch beim Netzbetreiber an und berücksichtigt diesen beim Wechsel. Falls der Netzbetreiber nicht zeitnah antwortet, verwendet Changy e.U. den Verbrauch vom vergangenen Jahr. Der Kunde ist verpflichtet etwaige Änderungen im Verbrauchsverhalten Changy e.U. mitzuteilen (siehe Punkt 5.5).
8.3 Rechnungskontrolle: Changy e.U. nimmt elektronische Rechnungen vom Energielieferanten und Netzbetreiber entgegen und kontrolliert diese auf Korrektheit. Die Rechnungen werden an das von Changy e.U. eingerichtete E-Mail Postfach gesendet. Sollten Rechnungen postalisch an den Kunden erfolgen kann dieser zeitnah die Rechnungen für eine Kontrolle an kontakt@changy.at senden. Bei keiner zeitnahen Übermittlung der Rechnung wird diese nicht geprüft. Nach erfolgter Prüfung erhält der Kunde von Changy e.U. die geprüfte Rechnung. Sollte Changy e.U. bei der Kontrolle Mängel feststellen werden diese durch Changy e.U. beim Energielieferanten gemeldet und im Anschluss wird der Kunde benachrichtigt. Die Rechnungen werden nach folgenden Kriterien überprüft:
- Korrektheit der Adressangaben
- Korrektheit der Kundennummer
- Korrektheit des Abrechnungszeitraums
- Korrektheit des Arbeitspreises und des Grundpreises laut Energieliefervertrag
- Korrektheit der Zählpunktnummer
- Plausibilität der Verbrauchsdaten
- Rechnungsbetrag/ Wechselrabatt
8.4 Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs: Durch das von Changy e.U. eingerichtete E-Mail Postfach kann Changy e.U. im Namen des Kunden (siehe Vollmacht Punkt 4) jeglichen erforderlichen Schriftverkehr abwickeln.
8.5 Angebots-Check von Energielieferanten: Falls der Kunde per Post oder per E-Mail an seine Privatadresse ein Angebot von einem Energielieferanten erhält, kann er dieses zeitnah für eine Überprüfung des Einsparungspotenzials an kontakt@changy.at oder über das Kontaktformular der Website senden. Changy e.U. überprüft das Angebot und meldet das Ergebnis und die gegebenenfalls weitere Vorgehensweise zeitnah beim Kunden.
9. Vertragslaufzeit und Vertragskündigung
9.1 Der Dienstleistungsvertrag mit Changy e.U. wird auf unbestimmte Zeit und mit einer Mindestvertragslaufzeit von 1 Jahr abgeschlossen. Nach dem Ablauf von einem Vertragsjahr verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Der Vertrag beginnt mit Abschluss der Anmeldung auf der Website, sofern der Kunde von Changy e.U. angenommen wird.
9.2 Eine Kündigung des Vertrages ist nach Verstreichen der Mindestvertragsdauer möglich. Es kann zu jedem vollen Vertragsjahr gekündigt werden. Die Kündigung muss mindestens ein Monat vor Ablauf des Vertragsjahres schriftlich erfolgen.
9.3 Der Kunde hat unabhängig davon das Recht seinen Vertrag jederzeit bei einem außerordentlichen wichtigen Grund aufzukündigen. Falls Changy e.U. bis zur außerordentlichen Kündigung Leistungen erbracht hat, die nicht rückgängig gemacht werden können (wie z.B. Energielieferantenwechsel, Tarifvergleich, etc.) ist das geleistete Entgelt nicht rückvergütbar.
9.4 Eine Kündigung kann ausschließlich per Mail an kontakt@changy.at oder über das Kontaktformular auf der Website erfolgen.
9.5 Nach Anmeldung und Abschluss des Servicevertrages hat Changy e.U. mit der Prüfung und Begutachtung der übermittelten Unterlagen und der gemachten Angaben zu beginnen, damit ein Tarifvergleich für den Kunden durchgeführt werden kann.
10. Serviceentgelt, Bezahlung und Zahlungsverzug
10.1 Das jährliche Serviceentgelt für die Dienstleistung von Changy e.U. wird anhand der Anzahl an Zählpunkten verrechnet. Beim ersten Strom- oder Gaszählpunkt wird ein Pauschalbetrag verrechnet, für jeden weiteren Strom- oder Gaszählpunkt wird ein reduzierter weiterer Pauschalbetrag verrechnet. Der Zählpunkt ist dabei die Einspeise- bzw. Entnahmestelle, an der eine Strom- oder Gasmenge messtechnisch erfasst und registriert wird.
10.2 Das jährliche Entgelt von Privatkunden richtet sich auch nach dem gewählten Servicepaket (Basic oder Plus), welches bei der Anmeldung ausgewählt wurde. Das jährliche Entgelt von Unternehmenskunden richtet sich nach dem Verbrauch der eingereichten Jahresabrechnung. Bei Unternehmenskunden, die noch keine Jahresabrechnung erhalten haben, wird das Serviceentgelt im Nachhinein in Abhängigkeit vom tatsächlichen Verbrauch festgelegt. In der Verbrauchs-Preis-Tabelle (auffindbar unter www.changy.at/unternehmen) befinden sich die Serviceentgeltinformationen exklusive USt. (Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UstG) für Unternehmenskunden. Falls der bei der Anmeldung angegebene Verbrauch vom tatsächlichen Verbrauch deutlich abweicht, berechnet sich das von Changy e.U. in Rechnung gestellte Serviceentgelt nach dem tatsächlichen Verbrauch. Weiters passt Changy e.U. das Serviceentgelt jährlich bei allen Verbrauchsänderungen entsprechend der Verbrauchs-Preis-Tabelle an.
10.3 Das Entgelt ist auf der Website www.changy.at/services für Privatkunden ersichtlich und ist als Preis pro Jahr inklusive Umsatzsteuer angegeben. Weiters wird der Preis in der Vertragszusammenfassung von Punkt 1.1 angegeben. Changy e.U. kann den Preis in einem verhältnismäßigen Ausmaß und bei einer sachlichen Begründung anpassen. Dies kann z.B. aufgrund von Inflation, Deflation, Änderung der Kostenstruktur von Changy e.U. und dergleichen erfolgen. Preisanpassungen werden zum Nutzen aber auch zum Nachteil des Kunden durchgeführt. Der Kunde wird in diesem Fall per E-Mail informiert.
10.4 Changy e.U. behält sich das Recht vor, die Preise für Neukunden jederzeit auf der Website abzuändern oder auch das Preismodell anzupassen.
10.5 Die Zahlung wird im ersten Jahr nach dem ersten durchgeführten Energieanbieterwechsel fällig, bei dem die auf ein Jahr berechnete Kostenersparnis größer ist als das Serviceentgelt (siehe Punkt 7 Ersparnis-Garantie). In den folgenden Jahren wird das Serviceentgelt jährlich mit dem Datum des Vertragsabschlusses fällig, unabhängig davon ob ein Energieanbieterwechsel durchgeführt wurde.
10.6 Die Zahlung wird einzig durch ein SEPA-Lastschriftverfahren von dem vom Kunden angegebenen Konto eingehoben.
10.7 Falls das Einheben der Zahlung laut Punkt 10.5 nicht möglich ist und der Grund dafür in der Sphäre des Kunden liegt, behält sich Changy e.U. das Recht vor die Zahlung per Überweisung innerhalb einer geeigneten Frist einzufordern oder aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Sollten in diesem Fall Kosten für die Rücklastschrift entstehen behält sich Changy e.U. das Recht vor diese Kosten vom Kunden sowie angemessene Bearbeitungsspesen einzufordern.
10.8 Weiters behält sich Changy e.U. das Recht vor bei Zahlungsverzug gesetzliche Verzugszinsen in der Höhe von 4 % pro Jahr einzufordern. Im Fall eines Unternehmenskunden werden Verzugszinsen in der Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr. Weiters ist Changy e.U. gegenüber Unternehmenskunden berechtigt ab Fälligkeit der Zahlung Zinseszinsen in der Höhe von 4 Prozentpunkten zu verlangen.
10.9 Das Serviceentgelt kann sich durch allfällige Werbeaktionen oder Rabatte verringern. Dies kann unter anderem durch Aktionen mit einem einmaligen Rabatt auf das erste Serviceentgelt oder durch einen Friends-Code der Fall sein. Falls das Serviceentgelt durch eine solche Aktion reduziert wird, wird die erste Zahlung um den Rabattbetrag reduziert. Solche Werbeaktionen können zeitlich limitiert sein und es besteht kein dauerhafter Rechtsanspruch auf einen Rabatt.
11. Haftung
11.1 Changy e.U. unterliegt der Haftung nach gesetzlichen Regelungen. Eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen. Die Beschränkung der Haftung ist nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Menschen oder für die Beschränkung von Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gültig.
11.2 Changy e.U. übernimmt keine Haftung dafür, dass sämtliche am österreichischen Markt verfügbaren Tarife mit korrekten Preisdaten erfasst werden sowie für die korrekte Übermittlung der Kundendaten an einen Energielieferanten, außer bei von Changy e.U. verursachten vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten. Der Tarifvergleich wird mit den Tarifvergleichsrechner von der E-Control durchgeführt. Um die Daten korrekt zu bearbeiten ist Changy e.U. um ein Höchstmaß an Sorgfalt bemüht, trotzdem kann es zu Fehlern kommen und Changy e.U. übernimmt keine Gewähr für die Korrektheit der Tarifdaten und des Tarifvergleichs.
11.3 Auch übernimmt Changy e.U. keine Haftung dafür, dass die Tarife für den Kunden verfügbar sind, dies liegt im Verantwortungsbereich des Energielieferanten.
11.4 Falls der Kunde vom Energielieferanten schriftliche Informationen oder eine Kündigung oder ein Preisanpassungsschreiben erhält, ist der Kunde verpflichtet dies an Changy e.U. ehestmöglich weiterzuleiten. Wenn die Weiterleitung der Information unterbleibt übernimmt Changy e.U. keine Haftung für daraus entstandene Nachteile und keine Gewähr.
11.5 Es wird von Changy e.U. nicht garantiert, dass der Kunde wirklich einen Energieliefervertrag von einem Energielieferanten bekommt oder dieser abgeschlossen wird. Die Haftung wird insbesondere ausgeschlossen, wenn der im Tarifvergleich als günstigster Energielieferant ermittelte Energielieferant den Kunden nicht annimmt oder mit dem Kunden nicht kommuniziert. Sofern dies geschieht wird der Tarifvergleich erneut durchgeführt und der nächstgünstigste Energielieferant ausgewählt. Auch übernimmt Changy e.U. keine Haftung dafür, wenn der Kunde aufgrund eines derzeitigen oder zukünftigen Umzugs nicht angenommen wird. Wenn der Kunde vom Energielieferanten abgelehnt wird oder keine neuen Vertragsunterlagen vom Energielieferanten an den Kunden übermittelt werden oder aus anderen Gründen die in der Sphäre des neuen Energielieferanten liegen kein Vertragsabschluss zustande kommt hat der Kunde ehestmöglich Changy e.U. zu informieren. Falls die Weiterleitung der Informationen unterbleibt, übernimmt Changy e.U. keine Haftung für daraus entstandene Nachteile und keine Gewähr. Trotzdem behält sich Changy e.U. das Recht vor das vertragliche Serviceentgelt einzufordern.
11.6 Alle Haftungsausschlüsse gelten auch für das Servicepaket Plus und die damit verbundenen Leistungen (siehe Punkt 8). Changy e.U. haftet nicht für falsche Angaben des Netzbetreibers, insbesondere falls es zu Nachzahlungen dadurch kommen sollte oder wenn sich das Verbrauchsverhalten des Kunden ändert und dies Changy e.U. nicht bekannt gegeben wurde. Changy e.U. übernimmt des Weiteren keine Haftung für die Rechnungskontrolle. Dennoch wird Changy e.U. dies mit höchster Sorgfalt durchführen. Changy e.U. übernimmt keine Haftung für nicht übermittelte Rechnungen vom Kunden oder vom Energielieferanten. Weiters übernimmt Changy e.U. keine Haftung für den Angebots-Check. Dennoch wird Changy e.U. dies mit höchster Sorgfalt durchführen. Changy e.U. übernimmt keine Haftung für vom Kunden nicht übermittelte Angebote.
11.7 Unternehmenskunden haben das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu beweisen und Schadenersatzansprüche innerhalb von einem Jahr geltend zu machen. Die in diesen AGB enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
12. Widerrufsrecht für Verbraucher
12.1 Im Sinne des KSchG hat der Kunde das Recht, diesen Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist zu widerrufen. Dies kann ohne Angaben von Gründen geschehen.
12.2 Die Frist für den Widerruf beträgt 14 Tage ab Vertragsabschluss. Bei ausdrücklicher Zustimmung im Anmeldeprozess unter dem Punkt „Verzicht Rücktrittsfrist“ stimmt der Kunde zu, dass der Beginn des Services vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist erfolgen darf. Hiermit erteilt der Kunde ausdrücklich seine Zustimmung zur unverzüglichen Ausführung des Vertrags und nimmt zur Kenntnis, dass der Kunde sein Recht auf Widerruf des Vertrags verliert.
12.3 Der Widerruf kann entweder per E-Mail an kontakt@changy.at oder über das Kontaktformular auf der Website erfolgen.
12.4 Es ist ausreichend, dass der Widerruf vor Ablauf der Widerrufsfrist versendet wird. Dies kann entweder mit dem E-Maileingangsdatum oder dem Kontaktformular Eingangsdatum nachgewiesen werden.
12.5 Falls der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht wird Changy e.U. eine eventuell geleistete Zahlung zeitnah innerhalb von 30 Tagen ab dem Erhalt des Widerrufs zurückzahlen. Wenn der Kunde im Widerruf auf die Leistungserfüllung verlangt wird Changy e.U. die Leistung erfüllen und ein für die Leistung angemessenes Entgelt verrechnen bzw. mit einem bereits erhaltenen Entgelt gegenverrechnen.
12.6 Die Rückzahlung erfolgt über das gleiche Zahlungsmedium, über das die Zahlung des Kunden erfolgt ist.
Muster Widerrufsformular:
Der Kunde kann das folgende Formular verwenden und an Changy e.U. per E-Mail (kontakt@changy.at oder über das Kontaktformular auf der Website) senden, wenn er den Vertrag widerrufen möchte:
An: Changy e.U., kontakt@changy.at
Inhalt: Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag: Kundennummer
Abschlussdatum des Vertrags:
Name des Kunden:
Anschrift des Kunden:
Datum des Widerrufs:
13. Widerrufsrecht des Energieanbieterwechsels sowie des neuen Energieliefervertrages
Für Konsumenten besteht das Recht, dass der neue Energieliefervertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss von ihnen selbst widerrufen werden kann. Wenn der Kunde den neuen Energieliefervertrag widerrufen möchte, so hat er dies beim neuen Energielieferanten direkt zu tun mit den vom neuen Energielieferanten beschriebenen Prozess in den erhaltenen Dokumenten. Weiters hat der Kunde Changy e.U. über kontakt@changy.at darüber zu informieren. Zudem wird dem Kunden geraten den alten Energieanbieter und den Netzbetreiber über den erfolgten Widerruf zu informieren, um eine durchgehende Energieversorgung sicherzustellen. Wenn der Kunde Changy e.U. schnellstens über den erfolgten Widerruf informiert, kann Changy e.U. auf Wunsch einen neuen Energielieferanten für den Kunden suchen und einen neuen Energieliefervertrag für den Kunden abschließen. Sollte der Kunde Changy e.U. nicht zeitnah über den Widerruf informieren, ist es möglich das der Kunde keinen durchgehenden Energieliefervertrag hat. In diesem Fall hat der Kunde selbständig einen Ersatz zu organisieren. Das Serviceentgelt ist unabhängig von etwaigen Widerrufen von Energielieferantenverträgen zu bezahlen. Changy e.U. haftet nicht für vom Kunden verschuldete Energieversorgungs-unterbrechungen.
14. Datenschutz
14.1 Die von Changy e.U. erhobenen Daten wie z.B. Adressdaten, Personendaten, Zählpunktdaten, Kontaktdaten, etc. werden rein für die Vertragserfüllung (insbesondere Energieanbieterwechsel, Tarifwechsel, Kontakt mit Kunden, Kündigung von Altverträgen, Abschließen von neuen Verträgen etc.) verarbeitet und gespeichert. Die Daten werden gemäß dem geltenden und anwendbaren Datenschutzgesetz und der Datenschutzgrundverordnung verarbeitet und gespeichert, die Verarbeitung und Speicherung dient lediglich der Vertragserfüllung.
14.2 Falls es zu Änderungen der Wohnanschrift, Kontaktdaten, Bankdaten oder einem Wechsel des Strom- und/oder Gaslieferanten kommt hat der Kunde Changy e.U. darüber zu informieren. Wenn der Kunde dieser Pflicht nicht nachkommt gelten Benachrichtigungen von Changy e.U. an veraltete Kontaktdaten dennoch als zugegangen. Changy e.U. behält sich das Recht vor dennoch das vertragliche Serviceentgelt einzuheben.
14.3 Die Datenschutzerklärung ist unter www.changy.at/datenschutz abrufbar.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Gerichtsstand für Streitigkeiten aus einem Vertrag ist ausschließlich das für 1180 Wien örtliche und sachliche zuständige Gericht. Bei Unternehmenskunden gilt die ausschließliche Gerichtsstandswahl jedenfalls. Die Befugnis von Changy e.U. bleibt in diesem Fall unberührt auch ein anderes für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.
15.2 Das UN-Kaufrecht sowie Verweisungsnormen werden ausgeschlossen. Es ist nur österreichisches Recht gültig.
15.3 Jegliche Änderungen und Ergänzungen zum Vertrag, ausgenommen dieser nach Punkt 1.4, sind nur in Schriftform zulässig. Als Schriftform werden E-Mails gewertet.
15.4 Die Geschäftssprache sowie die Vertragssprache ist Deutsch.
15.5 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ein Teil einer solchen Bestimmung unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand 25.11.2024